Verkehrsmedizin

Führerscheinuntersuchungen – Anlage V der FeV

In unseren Praxen führen wir entsprechende Untersuchungen gemäß Anlage V der FeV durch. Die Bescheinigung wird benötigt 

  • zum Beantragen und Verlängern von Führerscheinen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E 
  • für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr 
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und
    § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung 

Die Liquidation erfolgt nach GOÄ.

Darüber hinaus erstellen wir in unserer Praxis Gutachten nach Führerscheinentzug, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Diese Privatleistungen sind abhängig von den Anforderungen. Deshalb empfehlen wir, in einem Vorgespräch Umfang und Kosten der Untersuchung mit dem zuständigen Arzt zu besprechen.

Hier finden Sie uns

SPRECHZEITEN


Montag          08:00 - 13:00   15:00 - 18:00

Dienstag        08:00 - 13:00   15:00 - 18:00

Mittwoch       08:00 - 13:00           

Donnerstag   08:00 - 13:00   15:00 - 18:00

Freitag            08:00 - 13:00

Oder nach Vereinbarung, rufen Sie uns einfach an ! 

ADRESSE


Hausärzte am Schild
Schild 1

38100 Braunschweig

Rufen Sie einfach an unter
Tel: 0531 / 80163760
Fax: 0531 / 80163761
Mail: info@mvz-schild1.de