Verkehrsmedizin

Führerscheinuntersuchungen – Anlage V der FeV
In unseren Praxen führen wir entsprechende Untersuchungen gemäß Anlage V der FeV durch. Die Bescheinigung wird benötigt
- zum Beantragen und Verlängern von Führerscheinen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und
§ 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Liquidation erfolgt nach GOÄ.
Darüber hinaus erstellen wir in unserer Praxis Gutachten nach Führerscheinentzug, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Diese Privatleistungen sind abhängig von den Anforderungen. Deshalb empfehlen wir, in einem Vorgespräch Umfang und Kosten der Untersuchung mit dem zuständigen Arzt zu besprechen.
Hier finden Sie uns
SPRECHZEITEN
Montag 08:00 - 13:00 15:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 13:00 15:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
Donnerstag 08:00 - 13:00 15:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 13:00
Oder nach Vereinbarung, rufen Sie uns einfach an !
ADRESSE
Schild 1
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 460 01/02
Fax: 0531 / 6183811
Mail: info@mvz-schild1.de